3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Beschwerdegegnerschaft beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 16. November 2021 die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde Huttwil beantragt mit Stellungnahme vom 22. Oktober 2021 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde.