1/13 BVD 110/2021/173 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 4. Oktober 2021 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Entscheids vom 7. September 2021 und die Abweisung des Baugesuches vom 25. März 2021. Sie machen insbesondere geltend, die kommunalen Ästhetikvorschriften seien verletzt und die minimale Ausnützungsziffer sei nicht eingehalten.