Die Kostennote des Rechtsvertreters der Beschwerdegegnerschaft gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Beschwerdeführenden haben somit der Beschwerdegegnerschaft die Parteikosten von CHF 6865.90 (Honorar CHF 6375.00, Auslagen CHF 64.70, Mehrwertsteuer CHF 490.90) zu ersetzen. III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Bauentscheid der Gemeinde Stettlen vom 6. September 2021 wird bestätigt.