Bezüglich Investitionskosten einer Wärmepumpe mit Erdwärmesonde schätzte der Heizungsplaner, dass diese ca. CHF 40 000.00 höher ausfallen würden als bei der geplanten Luft-Wasser-Wärmepumpe.84 Diese Darlegungen wurden vom AUE als plausibel eingestuft und von den Beschwerdeführenden nicht infrage gestellt. Auch für die BVD sind die Ausführungen des Heizungsplaners schlüssig, weshalb kein Grund besteht, diese in Zweifel zu ziehen. Wie ausgeführt, fallen Massnahmen zum Lärmschutz im Sinne der Vorsorge nur in Betracht, wenn sie mit relativ geringem Aufwand zu erreichen wären.