a) Die Beschwerdeführenden stellen sich in der Eingabe vom 18. Februar 2022 auf den Standpunkt, eine Erdwärmesonde sei einer aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe vorzuziehen. Dies einerseits, weil die Wärmepumpe mit Erdwärmesonden generell nachhaltiger und effizienter sei als eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Andererseits sehe der kommunale Richtplan Energie der Gemeinde Stettlen vor, dass im Perimeter der Bauparzelle beim Ersatz und bei der Neuerstellung von Heizsystemen eine Erdwärmesonde zu prüfen sei. Eine solche Prüfung sei nicht erfolgt und nachzuholen.