g) Gleiches gilt bezüglich einer Schalldämmhaube. Im vorliegenden Fall müsste eine Schalldämmhaube speziell angefertigt werden, da die Herstellerfirma standardmässig keine vorgefertigte Haube anbietet. Falls eine solche Spezialanfertigung aus technischen Gründen überhaupt installiert werden könnte, würde diese nach den unbestrittenen Ausführungen des AUE rund CHF 20 0000.00 kosten. Angesichts der Zusatzkosten von CHF 20 000.00 kann nicht mehr von einem relativ geringen Aufwand gesprochen werden, auch wenn dadurch der Schall sowohl gegenüber dem Wohnhaus der Beschwerdeführenden wie auch gegenüber dem eigenen Wohnhaus der Beschwerdegegnerschaft reduziert werden könnte.