Zum anderen lässt sich mit einer Lärmschutzwand der Schall beim Einfamilienhaus der Beschwerdegegnerschaft, namentlich beim ostseiteigen Schlafzimmerfenster, nicht reduzieren. Vor diesem Hintergrund ist die wirtschaftliche Tragbarkeit einer Lärmschutzwand, die Mehrkosten von rund CHF 12 000.00 zur Folge hat, zu verneinen.