f) Nach den Erfahrung des AUE beträgt der Umgebungslärm in ruhigen Wohnzonen, wie hier, nachts zwischen ca. 28 bis 35 dB(A). Wie ausgeführt, beträgt der gerechnete hörbare Schalldruckpegel an der Westfassade des Wohnhauses der Beschwerdeführenden (M.________strasse Nr. 116) knapp 27 dB(A). Dazu kommt, wie schon erwähnt, dass nach der Einschätzung des AUE die Böschung eine Lärmreduktion von 7 bis 8 dB bewirkt.80 Der gerechnete Schalldruckpegel bei der Liegenschaft der Beschwerdeführenden liegt somit sicher unterhalb der ortsüblichen Umgebungslärmlage.