Damit präsentiert sich die Situation in lärmtechnischer Hinsicht ähnlich wie beim geplanten Standort auf der Ostseite, wo der hörbare Schallpegel beim Wohnhaus der Beschwerdeführenden unter Berücksichtigung der schalldämmenden Wirkung der Böschung ca. 20 dB(A) beträgt. Dass sich die Situation bei einer Platzierung der Wärmepumpe auf der Nordseite in lärmtechnischer Hinsicht verbessert, kann entgegen der Meinung der Beschwerdeführenden nicht gesagt werden. Mit der Platzierung auf der Nordseite würden die Emissionen nur verlagert, nicht aber vermindert werden.