Zu beachten ist dabei, dass auch bei der Platzierung am geplanten Standort davon ausgegangen werden kann, dass beim ostseitigen Schlafzimmer nur eine geringfügige Lärmbelastung besteht (vgl. Erwägung 8). Bei der Platzierung der Luft-Wasser-Wärmepumpe auf der Nordseite würde sich ausserdem die Lärmsituation bei der Nachbarliegenschaft M.________strasse Nr. 120 verschlechtern. Bei einer Aufstellung der Anlage in der Mitte der Nordfassade wäre der Abstand zwischen dem Aussengerät und dem Wohnhaus M.________strasse Nr. 120 zwar relativ gross (ca. 18 m), womit ein hörbarer Schalldruckpegel von rund 21 dB(A) resultiert.