Ausführungen des AUE zudem eine Lärmkanalisierung bewirken, was zu einer stärkeren Schallintensität führt. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführenden würde sich beim Einfamilienhaus der Beschwerdegegnerschaft die Lärmsituation bei einer Aufstellung auf der Nordseite verglichen mit dem geplanten Standort auf der Ostseite nicht merklich verändern. Zu beachten ist dabei, dass auch bei der Platzierung am geplanten Standort davon ausgegangen werden kann, dass beim ostseitigen Schlafzimmer nur eine geringfügige Lärmbelastung besteht (vgl. Erwägung 8).