Richtig ist zwar, dass sich bei einer nordseitigen Platzierung der Luft-Wasser-Wärmepumpe die Lärmsituation beim Wohnhaus der Beschwerdeführenden verbessern würde, da sich der Abstand zwischen dem Aussengerät und ihrem Wohnhaus vergrössert. Bei einer nordseitigen Aufstellung würde sich aber wie erwähnt die Lärmsituation negativ auf das «Zimmer 2» beim Wohnhaus der Beschwerdegegnerschaft auswirken, da das Aussengerät nur wenige Meter entfernt vom fraglichen Dachfenster zu liegen käme. Die Grabensituation auf der Nordseite kann nach den