Das nordwestseitige Dachfenster eignet sich dabei als Lüftungsfenster und kann gemäss dem Grundrissplan des Obergeschosses dem «Zimmer 2» zugeordnet werden, das als lärmempfindlicher Raum gilt. Die Auffassung des AUE, wonach die Aufstellung der Wärmepumpe auf der Nordseite lärmtechnisch die bessere Lösung ist, ist daher zu relativieren. Das AUE hat ausser Acht gelassen, dass sich auf der Nordseite ein Dachfenster eines lärmempfindlichen Raums befindet.