c) Bezüglich einer allfälligen Aufstellung auf der Nordseite vertreten die Beschwerdeführenden die Auffassung, es bestünden keine sachlichen Gründe, die gegen eine Aufstellung des Aussengeräts auf dieser Seite sprächen. Auch nach der Meinung des AUE sei die Aufstellung der Wärmepumpe auf der Nordseite lärmtechnisch die bessere Lösung. An der Nordfassade im Wohngeschoss der Beschwerdegegnerschaft befänden sich zudem keine Fenster und somit keine lärmempfindlichen Räume. Demgegenüber sei das Schlafzimmerfenster der Beschwerdegegnerschaft kaum 2 m vom geplanten Standort entfernt.