d) Zu beachten ist schliesslich das Interesse der Beschwerdegegnerschaft am Schutz vor dem Betriebslärm einer innen aufgestellten Anlage. Der Schallleistungspegel eines vergleichbaren Innenmodells (Belaria comfort ICM 13) beträgt nach den Angaben der Herstellerfirma im Hausinnern 42 dB(A).69 Eine Innenaufstellung wäre somit einerseits mit erheblichen Mehrkosten und andererseits mit Innenlärm verbunden. Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts kann vorliegend nicht davon ausgegangen werden, dass mit einer im Hausinnern technisch möglichen Anlage insgesamt für alle Betroffenen ein viel leiserer Betrieb erreicht werden kann als mit einer vergleichbaren Aussenanlage.70