Nach der Einschätzung des AUE bewirkt die Böschung eine Lärmreduktion von 7 bis 8 dB.55 Dazu kommt, dass nach der Auffassung des AUE auch die Bestockung eine «Art natürliche Lärmschutzwand» darstelle, durch welche Schallenergie vernichtet werde. Schliesslich zeigte sich am Augenschein, dass sich das schlitzartige Fenster an der Westfassade des Gebäudes der Beschwerdeführenden (M.________strasse Nr. 116) grundsätzlich nicht öffnen lässt. Demzufolge wären die von der Wärmepumpe abgewandten, nach