Weiter erklärte das AUE, dass dieser Wert nachts nicht hörbar sei, da nach seiner Erfahrung der Umgebungslärm in ruhigen Wohnzonen in der Nacht ca. 28 bis 35 dB(A) betrage. Damit liege der gerechnete Schalldruckpegel von 27 dB(A) an der Westfassade des Wohnhauses der Beschwerdeführenden unterhalb des Umgebungslärms.53 Am Augenschein zeigte sich weiter, dass sich zwischen dem Aussengerät und der vorspringenden Westfassade des Wohnhauses der Beschwerdeführenden eine Böschung mit einer Bestockung befindet.54 Nach der Einschätzung des AUE bewirkt die Böschung eine Lärmreduktion von 7 bis 8