h) Zur Beurteilung der Frage, ob die Anlage mit dem Vorsorgeprinzip in Einklang steht, führte die BVD im Beisein der Parteien, der Gemeinde und des AUE einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Hinsichtlich des Lärms präsentierte sich die Situation wie folgt: Die Ausseneinheit der Luft-Wasser-Wärmepumpe soll an der nordöstlichen Ecke der Ostfassade des Einfamilienhauses der Beschwerdegegnerschaft (M.________strasse Nr. 118) aufgestellt werden. Was die Anlage selbst anbelangt, führte das AUE am Augenschein aus, es handle sich bei der vorgesehenen Anlage bezogen auf die Grösse des Hauses um ein sehr leises Modell.51 Deren Schallleistungspegel betrage 51 dB(A).