Aus der Telefonnotiz vom 26. Mai 2021 zwischen dem AUE und der Beschwerdegegnerschaft geht ausserdem Folgendes hervor:  Schallleistungspegel nachts von 51 dB(A) ist leise (Ranking von WP von 47 bis 67 dB(A))  Aufstellung aussen bezüglich Lärm wäre Nordseite besser, aber bezüglich Bau problematischer  Aufstellung an Süd- oder Westseite  andere Immissionsorte betroffen  Weitere vorsorgliche Massnahmen, welche technisch möglich und wirtschaftlich tragbar sind (Bsp. Schallschutzhaube), sieht IMM nicht. Basierend auf dieser Beurteilung des AUE gelangte die Vorinstanz zum Schluss, dass dem Projekt keine höherrangigen öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstünden.