Massnahmen, die mit geringem Aufwand eine merkliche Lärmreduktion bewirken würden, seien nicht ersichtlich. Es kam zum Schluss, dass die Anlage unter der Auflage, dass die Wärmepumpe während der akustischen Nachtzeit von 19.00 bis 07.00 Uhr in einem schallreduzierten Nachtmodus zu betreiben ist, bewilligt werden könne, wobei der Schallleistungspegel höchstens 51 dB(A) betragen dürfe. Aus der Telefonnotiz vom 26. Mai 2021 zwischen dem AUE und der Beschwerdegegnerschaft geht ausserdem Folgendes hervor:  Schallleistungspegel nachts von 51 dB(A) ist leise (Ranking von WP von 47 bis 67 dB(A)) 