Im vorliegenden Fall komme auch eine Verschiebung der fraglichen Wärmepumpe auf die Süd- oder Nordseite infrage. Aus der Aktennotiz des AUE gehe nicht hervor, weshalb eine Aufstellung der Wärmepumpe auf der Nordseite baulich problematischer sein soll. Die beiden Aussenstandorte (Süd- oder Nordseite) seien – neben einer Aufstellung der Wärmepumpe im Gebäudeinnern – klar zu bevorzugen. Je nach Abstand der Wärmepumpe zu ihrer Liegenschaft sei die Wärmepumpe zusätzlich mit einer Schallschutzhaube zu versehen.