d) Die Beschwerdeführenden bringen hauptsächlich vor, dem Vorhaben hätte die Baubewilligung nicht erteilt werden dürfen, weil die technische Möglichkeit und wirtschaftliche Tragbarkeit von alternativen Innen- und Aussenstandorten nicht genügend überprüft worden sei. Die Abteilung Immissionsschutz und die Gemeinde hätten vollständig auf die telefonischen Angaben und Behauptungen der Beschwerdegegnerschaft abgestellt, ohne diese zu hinterfragen und entsprechende Nachweise und Belege zu verlangen. Im vorliegenden Fall komme auch eine Verschiebung der fraglichen Wärmepumpe auf die Süd- oder Nordseite infrage.