Betriebszeiten bei der Betriebszeitkorrektur berücksichtigt werden.47 Dies kann im Rahmen der Lärmberechnung zu einem tieferen Beurteilungspegel führen. Nach der Erfahrung des AUE wird bei Wärmepumpen davon kein Gebrauch gemacht. Nach den Ausführungen des AUE gehe man bei der Lärmberechnung davon aus, dass die Wärmepumpe während der ganzen Nacht im Dauerbetrieb stehe und mit dem maximalen Nachtschallleistungspegel betrieben werde, was in der Realität nicht der Fall sei und einem «worst-case-Szenario» entspreche.48 Zu bedenken ist ausserdem, dass regelmässig sog. modulierende oder leistungsvariable Geräte eingebaut werden.49 Dies ist auch hier der Fall.