Vielmehr hat sie sich für jene Massnahme zu entscheiden, welche im Rahmen des Vorsorge- und Verhältnismässigkeitsprinzips den besten Lärmschutz gewährleistet. Der Schutz Dritter vor schädlichem oder lästigem Lärm einer Wärmepumpe ist dabei unter anderem im Rahmen der Standortwahl der neuen Anlage zu berücksichtigen.41 Allerdings ist zu beachten, dass innen aufgestellte Wärmepumpen nicht zwingend leiser sind als aussen aufgestellte Wärmepumpen.42 Das gilt besonders dann, wenn bei innen aufgestellten Wärmepumpen die Fassadenöffnungen für die Luftzufuhr und den Luftaustritt nicht durch vorgelagerte Lichtschächte abgeschirmt sind.