g) Die geplante Anlage hält nach der schlüssigen Beurteilung des AUE die für die ES Il massgeblichen Planungswerte von 55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht (Anhang 6 Ziff. 1 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Ziff. 2 LSV) im Verhältnis zum bestehenden Wohnhaus der Beschwerdeführenden mit knapp 39 dB(A) deutlich ein und es ist erstellt, dass der Planungswert auch beim Einfamilienhaus der Beschwerdegegnerschaft eingehalten ist. Auch in diesem Punkt ist die Beschwerde unbegründet. 36 Vgl. Grundrissplan im Massstab 1:100 vom 20. Februar 1980 des Einfamilienhauses M.________strasse118 in den