Zwischen dem Fenster dieses lärmempfindlichen Raums und der geplanten Luft-Wasser-Wärmepumpe liegt eine Distanz von ca. 5.50 m, gemessen im Fassadenplan im Massstab 1:100 vom 20. Februar 1980 in der Mitte des offenen Fensters bis zur Mitte der geplanten Wärmepumpe. Damit besteht auf dieser Fassadenseite der grösstmögliche Abstand zwischen dem Fenster des lärmempfindlichen Raums und dem Aufstellungsort der geplanten Wärmepumpe. Hinzu kommt, dass das ostseitige Schlafzimmer auf der von der Wärmepumpe abgewandten Südseite über ein Dachfenster verfügt, wie auf dem Orthofoto zu sehen ist.39