Laut der Vollzugshilfe des Cercle Bruit (Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute) müssten die massgebenden Belastungsgrenzwerte auch beim eigenen Einfamilienhaus, bei dem die Wärmepumpen installiert wird, grundsätzlich eingehalten werden. Bei einer aussen aufgestellten Wärmepumpe resp. einem Schacht, welcher sich nahe der Fassade eines Einfamilienhauses befinde, lasse sich aber die Schallausbreitung gegenüber dem eigenen Gebäude nicht mit der Web-Applikation «Lärmschutznachweis» berechnen, da die lokalen Abstrahlungs- und Abschirmungseigenschaften nicht bekannt seien.