d) Die Planungswerte sind auch gegenüber lärmempfindlichen Räumen von Gebäuden, die auf dem gleichen Grundstück wie die lärmige Anlage liegen, einzuhalten.34 Laut der Vollzugshilfe des Cercle Bruit (Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute) müssten die massgebenden Belastungsgrenzwerte auch beim eigenen Einfamilienhaus, bei dem die Wärmepumpen installiert wird, grundsätzlich eingehalten werden.