b) Das AUE führte in seinem Fachbericht vom 27. Mai 2021 aus, der nächste lärmrelevante Immissionsort liege an der Fassade des Wohnhauses auf der Parzelle Nr. J.________ (Wohnhaus der Beschwerdeführenden). Die Distanz von der Wärmepumpe zu dieser Fassade betrage 9 m. Es werde ein hörbarer Schallpegel von 26.9 dB(A) sowie ein Beurteilungspegel Lr von 38.9 dB(A) erwartet. Die Wärmepumpe halte die Planungswerte bei den relevanten Immissionsorten in der Nachbarschaft ein und erfülle somit die Anforderungen der LSV.