Am Augenschein präsentierte sich die Situation bezüglich der Strauch- und Baumbestockung wie folgt: Die Fotos vom Augenschein zeigen, dass sich unmittelbar am geplanten Anlagestandort keine Bestockung befand.26 Sträucher und Bäume waren besonders entlang der nordseitigen Parzellengrenze sowie entlang der nordostseitigen Parzellengrenze zu sehen.27 Weiter zeigen die Orthofotos, die das AWN seiner Stellungnahme vom 13. Dezember 2021 beilegte, dass sich die bestockte Fläche über verschiedene Parzellen, namentlich die Parzellen Nr. S.________, P.________, T.________, U.________, V.________ sowie F.________, L.________ und J.________ erstreckt.