Die BVD hat zur Beurteilung der Frage, ob es sich bei den in der Waldinformationskarte dargestellten Baum- und Strauchbestockung um Wald im Rechtssinne handelt, das AWN beigezogen. In der Stellungnahme vom 13. Dezember 2021 führte das AWN aus, die Darstellung in der Karte «Waldinformation» habe keine rechtliche Wirkung. Sie zeige einzig die Baum- und Strauchvegetation in Bezug auf «Baumhöhe» und «Baumentwicklungsstufe», welche mit einem hochaufgelösten Laserscanning (LiDAR) erfasst worden sei. Weiter hielt das AWN fest, in quantitativer Hinsicht erfülle die fragliche Bestockung einzig das Kriterium des Mindestalters.