e) Nach dem Gesagten durfte die Gemeinde gestützt auf Art. 27 Abs. 1 BewD das vereinfachte Verfahren der kleinen Baubewilligung ohne Veröffentlichung durchführen. Das steht in Einklang 9 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 32-32d N. 5 10 Vgl. Votum Glück, S. 5 oben des Augenscheinprotokolls vom 20. Januar 2022 11 Vgl. Lärmschutznachweis für Luft / Wasser-Wärmepumpen vom 17. Oktober 2020, hinter pag. 28 der Vorakten der Gemeinde Stettlen 12 Vgl. zum Ganzen Webseite des Cercle Bruit (abrufbar unter: www.lärm.ch > Lärmsorgen > Lärmquellen und