d) Der Rechtsanwalt der Beschwerdeführenden erklärte im Schreiben vom 6. Dezember 2021, mit den Vollmachten vom 28. und 29. September 2021 sei er von den Beschwerdeführenden bevollmächtigt worden. Die Beschwerdeführenden hätten ihm gleichzeitig das Recht zur Substitution bzw. Unterbevollmächtigung erteilt. Bevor er in die Ferien verreist sei, habe er von 3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) 3/25 BVD 110/2021/172