c) Die Beschwerdegegnerschaft kritisiert, die Beschwerde sei nicht vom Rechtsanwalt, der von den Beschwerdeführenden mandatierte worden sei, unterschrieben worden. Die Beschwerde sei «i.V.» unterzeichnet, ohne dass der unterzeichnende Rechtsanwalt über eine Legitimation verfügte. Dieser Mangel könne nicht geheilt werden. Sie sind der Meinung, wenn auf die Beschwerde eingetreten würde, könnte jede fristgebundene Rechtseingabe beliebig unterzeichnet werden.