Eventuell beantragte sie, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen. Mit Instruktionsverfügung vom 29. November 2021 holte das Rechtsamt eine Stellungnahme beim Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) ein. Danach führte es im Beisein der Parteien, einer Vertreterin der Abteilung Immissionsschutz des Amtes für Umwelt und Energie (AUE), einer Vertreterin der Abteilung Energienutzung des AUE sowie einer Vertretung der Gemeinde einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Am Augenschein nahmen von Seiten der Beschwerdeführenden ausserdem Herr A.________ und von Seiten der Beschwerdegegnerschaft zusätzlich der Heizungsplaner teil. Auf Anforderung des