2. H.________ und G.________ sei die Baubewilligung für den Neubau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Warmwasser nur zu erteilen, wenn die Wärmepumpe zuvor entweder a. ins Gebäudeinnere der Liegenschaft M.________strasse 118, 3066 Stettlen, verschoben oder b. auf die Süd- oder Nordseite der Liegenschaft M.________strasse 118, 3066 Stettlen, verschoben, gegen Süden oder Norden ausgerichtet und – je nach Abstand der Wärmepumpe zur Liegenschaft M.________strasse 116, 3066 Stettlen – zusätzlich mit einer Schallschutzhaube versehen wird.