1/25 BVD 110/2021/172 W2, die der Lärmempfindlichkeitsstufe II (ES II) zugeordnet ist.1 Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Die Vorinstanz verzichtete auf eine öffentliche Bekanntmachung im amtlichen Anzeiger und prüfte das Vorhaben im vereinfachten Baubewilligungsverfahren (kleine Baubewilligung). Mit Entscheid vom 6. September 2021 erteilte die Gemeinde Stettlen für das Vorhaben die kleine Baubewilligung.