4. a) Die Beschwerdeführerin hat dem Beschwerdegegner drei Viertel der Parteikosten, ausmachend CHF 6541.50 (inkl. Mehrwertsteuer), zu ersetzen. b) Der Beschwerdegegner hat der Beschwerdeführerin einen Viertel der Parteikosten, ausmachend CHF 2303.15 (inkl. Mehrwertsteuer), zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt D.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt F.________, mit Beilage gemäss Ziff. 2, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, per Mail - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Mühleberg, Gemeindeverwaltung, mit Beilage gemäss Ziff. 1, eingeschrieben