2. Je ein kompletter Satz der bewilligten Pläne mit Anpassungen aufgrund des Teilrückzugs des Baugesuchs gemäss Ziff. 1a geht an die Gemeinde sowie den Beschwerdegegner. 3. a) Der Beschwerdeführerin werden Verfahrenskosten im Betrag von CHF 2250.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. b) Dem Beschwerdegegner werden Verfahrenskosten im Betrag von CHF 750.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.