6. Den Tieren dürfen auf den Parzellen Mühleberg Grundbuchblatt Nrn. A.________ und B.________ keine Glocken umgehängt werden. 7. Die Mulde für das Notmistlager östlich des Gebäudes ist mit einem dichten und verschliessbaren Deckel auszustatten. c) Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann, und der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vom 30. August 2021 sowie die Verfügung des AGR vom 9. Juli 2021 werden bestätigt.