1. Der Pferdebestand am Standort G.________ beträgt maximal 18 Pferde, davon maximal 8 Pensionspferde. 2. Das Halten von Hähnen ist am Standort G.________ untersagt. 3. Zu Nachtzeiten (22.00 Uhr bis 07.00 Uhr) muss das Geflügel in den Ställen und bei geschlossenen Türen und Fenstern gehalten werden. 4. Lärmintensive Tiere sind unter Berücksichtigung der tierschutzrechtlichen Vorgaben auch tagsüber in geeigneten Stallungen zu halten. 5. Der Reitplatz darf während Nachtzeiten (22.00 Uhr bis 07.00 Uhr) nicht benützt werden. 6. Den Tieren dürfen auf den Parzellen Mühleberg Grundbuchblatt Nrn.