a) Im Ergebnis ist der angefochtene Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern- Mittelland in teilweiser Gutheissung der Beschwerde mit verschiedenen Auflagen zu ergänzen. Aufgrund des Teilrückzugs des Baugesuchs die Verschiebung der bestehenden Wärmepumpe betreffend wird der Gesamtentscheid sowie die Verfügung des AGR diesbezüglich aufgehoben und die Verschiebung in den massgebenden Plänen gestrichen / mit einer Bemerkung ergänzt. Im Übrigen ist der Gesamtentscheid sowie die Verfügung des AGR zu bestätigen.