Dabei verlangte es u.a., dass die Mistkompostierung gemäss Vollzugshilfe für die Beurteilung von Feldrandmieten bei der Mistkompostierung zu erfolgen habe. Weiter beurteilte das TBA das ersuchte Vorhaben hinsichtlich des Aspekts der Naturgefahren im Amtsbericht Wasserbaupolizei und Fachbericht Naturgefahren vom 14. Dezember 2020 und verlangte diesbezüglich lediglich Objektschutzmassnahmen für ein Ereignis mit schwacher Intensität, welche vor Baubeginn mit dem zuständigen Wasserbauingenieur des Oberingenieurkreises II abzusprechen seien. Aus 92 Betriebskonzept vom 5. November 2020, Ziff. 5.1.5.2, Vorakten pag. 72.