b) Das AWA beurteilte das strittige Vorhaben hinsichtlich des Gewässerschutzes mit Amtsbericht vom 21. April 2021 und beantragte einzig die Aufnahme von diversen Auflagen. Dabei verlangte es u.a., dass die Mistkompostierung gemäss Vollzugshilfe für die Beurteilung von Feldrandmieten bei der Mistkompostierung zu erfolgen habe.