Angesichts der Grösse des geplanten Betriebs mit einer Maximalzahl von acht Pensionspferden sind sechs Parkplätze (neben vier Parkplätzen für die Bewohnerinnen und Bewohner) aus Sicht der BVD vorliegend angemessen. Es ist ausreichend, wenn sechs von maximal acht Pensionärinnen und Pensionären gleichzeitig über eine Parkgelegenheit verfügen. Sollten die acht Pensionspferde auch tatsächlich acht verschiedenen Halterinnen/Haltern gehören, so ist nicht davon auszugehen ist, dass die Pensionärinnen und Pensionäre alle zur gleichen Zeit mit jeweils einem Fahrzeug vor Ort sein werden.