Auch müsse der Platzbedarf für Pferdeanhänger und Pferdetransporter mitberücksichtigt werden. Das Projekt verfüge daher nicht über genügend Parkplätze. Auch die Gemeinde habe sich im Amtsbericht vom 4. Januar 2020 kritisch zur Anzahl der projektierten Parkplätze geäussert. Es gelte zu verhindern, dass nachträglich weitere Ausbauten für Parkplätze in der Landwirtschaftszone erfolgen müssten. In den Schlussbemerkungen ergänzt sie, auch die Wegleitung verlange unter dem Titel von Art. 34b Abs. 4 RPV neben der hinreichenden verkehrsmässigen Erschliessung genügend bestehende Abstellflächen für die Fahrzeuge der Pferdebesitzer.