a) Nach Ansicht der Beschwerdeführerin ist aus den Plänen ersichtlich, dass sich drei der projektierten Parkplätze vor dem Eingang zum Futterlager bzw. auf dem Heuumschlagsplatz befinden. Die könnten daher nicht sinnvoll genutzt werden und seien nicht zu berücksichtigen. Der Parkplatzbedarf könne hier nicht anhand der allgemeinen Berechnungsformel bestimmt werden, sondern es müsse eine individuelle Betrachtung und Beurteilung erfolgen. Da die Parzellen praktisch nur mit Fahrzeugen erreichbar seien, müsse mit einem überdurchschnittlichen Parkplatzbedarf gerechnet werden. Auch müsse der Platzbedarf für Pferdeanhänger und Pferdetransporter mitberücksichtigt werden.