Die Beschwerdeführerin entgegnet in den Schlussbemerkungen, aus der Beschwerdeantwort werde ersichtlich, dass die Fahrbahnbreite der Erschliessungswege höchstens 3 m betrage. Bei einer solchen Breite sei kein Kreuzen mit üblichen Fahrzeugen möglich; und schon gar nicht mit den häufig verkehrenden landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Aufgrund der beabsichtigten Pferdehaltung sei zudem mit zahlreichen Pferden auf den Strassen zu rechnen, was die Unfallgefahr erhöhe. Zudem sei aufgrund des Projekts mit erheblichem Mehrverkehr zu rechnen. Dabei seien nicht nur die Halter und Besucher der Pensionspferde zu berücksichtigen, sondern auch die forschenden und studierenden Personen.