Der Reitbetrieb werde – wenn überhaupt – nur zu einer minimalen Erhöhung des Verkehrsaufkommens führen. Die Reduktion der Fahrbahnbreite auf 3 m sei daher gerechtfertigt, zumal auch genügend Ausweichstellen vorhanden seien und die Geschwindigkeit schon heute den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden müsse. Auch nördlich seien die Liegenschaften via ein wegrechtbelastetes Waldgrundstück und eine öffentliche Durchgangsstrasse Richtung R.________ erschlossen. Der bestehende und zu erwartende Verkehr werde sich daher zusätzlich auf die bestehenden Erschliessungsstrassen verteilen.