Grundbuch (Fahr-) Wegrechte bestehen. Der mit einem Mergelbelag versehene Weg im Süden sei mindestens 3 m breit und werde über asphaltierte, ebenfalls mindestens 3 m breite Strassengrundstücke im Eigentum der Gemeinde mit dem übergeordneten Verkehrsnetz erschlossen. Der Weg im Süden führe daher in jedem Fall hinreichend nahe an die geplanten Bauten und Anlagen heran und sei auch für die Feuerwehr und Sanität gut erreichbar.